BRANDSCHUTZSCHULUNGEN
Viele Mitarbeiter in Betrieben sind nach eigenen Angaben nicht in der Lage, einen Feuerlöscher bei einem Entstehungsbrand richtig und effektiv einzusetzen. Das richtige Verhalten im Brandfall, die Gefahren, die bestehen, wenn Flucht und Rettungswege verstellt sind, können sehr häufig auf das Fehlen von wichtigen Grundkenntnissen zurückführen.
Fragen Sie doch mal Ihre Mitarbeiter, wo sich die nächsten Brandschutzeinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher oder Wandhydranten) befinden und wie man diese bedient!
Die Antworten werden Sie in den meisten Fällen nachdenklich machen.
• Wer denkt schon darüber nach, dass es einmal bei uns brennen könnte?
• Und wenn es brennt, dann haben wir ja die Feuerwehr!
• Wie setzte ich eigentlich richtig den Notruf ab?
§4 und § 22 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände Abs. 6: Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen.
• BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Kapitel 12 (9.6): Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: Das beste Gerät hat keinen Sinn, wenn niemand mit diesem umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl von geeigneten Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.
• ASR 13/1, 2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu §13 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2: Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.
• Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 / Maßnahmen gegen Brände: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss nach Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrfall ( z.B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan") einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Auf Wunsch führen wir auch Löschübungen mit realen Bränden durch.
Fragen Sie doch mal Ihre Mitarbeiter, wo sich die nächsten Brandschutzeinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher oder Wandhydranten) befinden und wie man diese bedient!
Die Antworten werden Sie in den meisten Fällen nachdenklich machen.
• Wer denkt schon darüber nach, dass es einmal bei uns brennen könnte?
• Und wenn es brennt, dann haben wir ja die Feuerwehr!
• Wie setzte ich eigentlich richtig den Notruf ab?
VORSCHRIFTEN FÜR BRANDSCHUTZUNTERWEISUNGEN
• UVV BGV A1 Allgemeine Vorschriften§4 und § 22 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände Abs. 6: Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen.
• BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Kapitel 12 (9.6): Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: Das beste Gerät hat keinen Sinn, wenn niemand mit diesem umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl von geeigneten Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.
• ASR 13/1, 2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu §13 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2: Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.
• Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 / Maßnahmen gegen Brände: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss nach Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrfall ( z.B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan") einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
GESTALTUNG DER BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG
Um eine wirkungsvolle Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz zu erreichen, gestalten wir den Unterricht in einen theoretischen und praktischen Teil.Auf Wunsch führen wir auch Löschübungen mit realen Bränden durch.
PRAXISNAHE UND OPTIMIERTE SCHULUNGSMETHODE
Die praktische Ausbildung findet mittels eines Feuerlöschtrainers (Propangas) statt. Mit diesem können verschiedene Brände realistisch simuliert und bekämpft werden. Es entsteht dabei keine Belästigung durch Rauchentwicklung oder Verschmutzung Ihres Betriebsgeländes.Geübt werden kann mit den Löschmitteln Wasser, Pulver, Schaum und Co².
Die Feuerlöscher werden von uns zur Verfügung gestellt.
VOR-ORT-SCHULUNGEN
Die meisten Brandschutzunterweisungen führen wir als Vor-Ort-Schulungen bei unseren Kunden durch. Dies ist möglich, da wir mit unserem Löschtrainer auch praktische Übungen realistisch, sauber und umweltgerecht durchführen können. Der Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter bleibt durch die Vor-Ort-Schulung minimal. Sie sparen sich die An- und Abreise Ihrer Mitarbeiter und die Folgekosten.SCHULUNGEN IN UNSEREN RÄUMEN
Brandschutzunterweisungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. Nicht jeder hat den Platz oder die Möglichkeit eine Unterweisung im eigenen Betrieb durchführen zu lassen, auch für Kleinstbetriebe ist so etwas schwierig durchzuführen.In unserem neuen hellen Schulungsraum bieten wir Ihnen daher die Möglichkeit an Brandschutzunterweisungen und Schulungen teilzunehmen, die wir zu unterschiedlichen Zeiten anbieten. Bitte fragen Sie einfach nach, wann die nächsten Termine stattfinden!
BRANDSCHUTZHELFER
In der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 wird erstmalig ein Brandschutzhelfer gefordert:(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions-und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Wir bieten Ihnen ebenfalls ein Fortbildungsseminar zum Brandschutzhelfer als Inhouse-Schulung oder auch in unseren Räumen an. Die Schulungen werden speziell auf Betriebsspezifische Gegebenheiten ganz individuell erstellt.
Informationen zum Brandschutzhelfer herunterladen